Erstellt von RA Exner am 6. Februar 2009
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat am 28. Januar 2008 den Klagen mehrerer Studentinnen gegen die Universität Duisburg – Essen auf Befreiung von der Studiengebühr stattgegeben. Die Studentinnen hatten bei der Universität wegen der Pflege und Erziehung ihrer minderjährigen Kinder einen Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren gestellt. Diesen lehnte die Universität ab, weil die Klägerinnen bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem Erststudium erworben hatten. Die Universität berief sich auf § 3 der Studienbeitrags- und Hochschulabgabenverordnung, der eine Befreiung für Studierende eines weiteren Studiums ausschließe.
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Erstellt von RA Exner am 3. Februar 2009
Mit dem soeben verkündeten Urteil vom 02.02.2009 Tage hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage einer Studierenden aus Wuppertal gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für ihre Studentenwohnung abgewiesen und sich damit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, nach der die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für eine Studentenbude unabhängig davon rechtens ist, ob die Studierenden ihren ersten Wohnsitz mit Zimmer oder Schlafgelegenheit weiterhin in der elterlichen Wohnung haben.
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Erstellt von RA Exner am 12. Januar 2009
VG Saarlouis Urteil vom 9.12.2008, 3 K 135/08 – Aus dem Urteil: Der am 07.02.1966 geborene Kläger, der zum 01.08.1994 erstmals in das Beamtenverhältnis berufen wurde, bis zum 28.02.2007 als Bauoberinspektor im Dienste des Beklagten stand und mit Ablauf des Monats Februar 2007 wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde (seine hiergegen erhobene Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 08.04.2008 – 2 K 699/07 – abgewiesen), wendet sich gegen die Rückname der Anerkennung von Studienzeiten als ruhegehaltfähige Vordienstzeit. (…)
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Erstellt von RA Exner am 30. Dezember 2008
An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sind in einem Bachelor-Studiengang der Kommunikationswissenschaft über die zum Wintersemester 2008/2009 vergebenen Studienanfängerplätze hinaus noch weitere Plätze vorhanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster mit Eilbeschlüssen vom 22. Dezember 2008 errechnet und damit weiteren Bewerbern vorläufig die Studienzulassung ermöglicht. Einem Vorschlag der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster folgend hatte das Ministerium für Innovation, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen die Studienanfängerkapazität für die Studiengänge der Kommunikationswissenschaft für das Studienjahr 2008/2009 auf die beiden Bachelor-Studiengänge und einen für das Wintersemester 2009/2010 vorgesehenen Master-Studiengang verteilt. Diese Vorgehensweise erklärte das Gericht für fehlerhaft.
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Erstellt von RA Exner am 6. Dezember 2008
Die deutschen Universitäten und Hochschulen können weiterhin auf eine Ausnahme im Urheberrecht bauen: Bis Ende 2012 dürfen weiter für Unterricht und Forschung Kopien von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern gefertigt werden.
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Erstellt von RA Exner am 19. September 2008
Die Beschäftigung eines Studenten als „studentische Hilfskraft“ an einer Forschungseinrichtung setzt in der Regel voraus, dass er dem Studium nachgeht. Entfällt diese Voraussetzung, zB durch Exmatrikulation, ist eine Kündigung aus personenbedingten Gründen regelmäßig gerechtfertigt.
Der Kläger war bei dem beklagten Forschungsinstitut seit 1995 aufgrund einer Reihe befristeter Arbeitsverträge als studentische Hilfskraft beschäftigt. Es steht inzwischen rechtskräftig fest, dass die Befristung des letzten, für die Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. März 2003 geschlossenen Arbeitsvertrags unwirksam war und demzufolge ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet worden ist. Der Kläger, der bis 31. März 2003 in der Forschungsgruppe „Informations- und Kommunikationstechnologien“, Projekt „Konjunkturumfrage“, beschäftigt war, ließ sich zum 31. März 2003 exmatrikulieren. Darauf kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. August 2003.
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