VG Frankfurt: Keine Erfolgsaussichten für Klage auf BAFöG nach Fachrichtungswechsel
Erstellt von RA Exner am 5. August 2008
VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.07.2008, Az. 3 E 3563/07 Fachrichtungswechsel
Im Einzelfall fehlte es für eine weitere Bewilligung von BAFöG bei Fachrichtungswechsels nach dem vierten Fachsemester,am unabweisbarer Grund gegeben wäre. (§ 7 Abs 3 Satz 1 BAföG) Dieser ist nach der Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn “Umstände eintreten, die die Fortführung der bisherigen Ausbildung objektiv und subjektiv unmöglich machen”. Dieses Urteil läßt erkennen, dass eine Flexibilität der Entscheidung über den eigenen Lebensweg nicht mehr mit dem BAFöG zu vereinbaren ist. Die von dem Kläger vorgetragenen – sehr persönlichen – Gründe sind von erheblichem Gewicht.
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