VG Münster: Bachelor-Studienplätze dürfen nicht wegen künftiger Master-Studiengänge reduziert werden
Erstellt von RA Exner am Dienstag 30. Dezember 2008
An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sind in einem Bachelor-Studiengang der Kommunikationswissenschaft über die zum Wintersemester 2008/2009 vergebenen Studienanfängerplätze hinaus noch weitere Plätze vorhanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster mit Eilbeschlüssen vom 22. Dezember 2008 errechnet und damit weiteren Bewerbern vorläufig die Studienzulassung ermöglicht. Einem Vorschlag der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster folgend hatte das Ministerium für Innovation, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen die Studienanfängerkapazität für die Studiengänge der Kommunikationswissenschaft für das Studienjahr 2008/2009 auf die beiden Bachelor-Studiengänge und einen für das Wintersemester 2009/2010 vorgesehenen Master-Studiengang verteilt. Diese Vorgehensweise erklärte das Gericht für fehlerhaft.
Hierzu heißt es in den Beschlüssen unter anderem: Bei der Kapazitätsermittlung seien nur diejenigen Studiengänge zu berücksichtigen, die im Berechnungszeitraum 2008/2009 für die Aufnahme von Studienanfängern tatsächlich bereit stünden. Da ein Master-Studiengang an der Westfälischen Wilhelms-Universität gegenwärtig weder eingerichtet sei noch angeboten werde, dürften auch die hierfür erst künftig benötigten Lehrleistungen jetzt noch nicht berücksichtigt werden. Auch wenn mit der Einbeziehung des zukünftigen Master-Studiengangs nach der Planung der Hochschule dort einer späteren Überlast entgegengewirkt werden solle, sei die Maßnahme nicht gerechtfertigt, weil dies zu Lasten der Studienbewerber für die tatsächlich existierenden grundständigen (Bachelor-) Studiengänge zu einer unwiederbringlichen Kapazitätsvernichtung führe. Der erstrebte Ausgleich könne ebenfalls später durch die dann zu bildenden Anteilquoten geschaffen werden.
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 22.12.2008, Az.: 9 Nc 224/08 und 9 Nc 238/08 (nicht rechtskräftig), PM 23.12.2008