VG Düsseldorf: Erhebung Zweitwohnungssteuer für Studentenbude in Wuppertal rechtens
Erstellt von RA Exner am Dienstag 3. Februar 2009
Mit dem soeben verkündeten Urteil vom 02.02.2009 Tage hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage einer Studierenden aus Wuppertal gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für ihre Studentenwohnung abgewiesen und sich damit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, nach der die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für eine Studentenbude unabhängig davon rechtens ist, ob die Studierenden ihren ersten Wohnsitz mit Zimmer oder Schlafgelegenheit weiterhin in der elterlichen Wohnung haben.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragt werden.
Az.: 25 K 5977/08
PM VG Düsseldorf, 02.02.2009
Die Klage in der Parallelsache 25 K 2703/07 wurde von der Klägerin zurückgenommen.