Durch einen einzelnen Forschungsvertrag bzw. Forschungsauftrag wird eine Regelung für einen Einzelfall getroffen. Hierdurch werden in
der Regel ganz besondere Kenntnisse und Know-how einer externen Einrichtung oder eines Wissensträgers abgefragt. Einzelaufträge sind dort sinnvoll, wo kurzfristiges, aktuelles oder besonders tiefgehendes
Know-how benötigt wird. Forschungsvertrag / Forschungsauftrag Hinweis: Wird eine dauerhafte Bindung, Weiterentwicklung oder der Aufbau von Know-how (Wissenspool) erforderlich, empfiehlt sich der Abschluss eines Forschungsrahmenvertrages. [ mehr dazu
Inhaltsübersicht:
Vertragscharakteristik
o Gestaltungshinweise zum Forschungs-Rahmenvertrag o Rechts-Tipps o Vertrags-Checkliste: Forschungsvertrag / Forschungsauftrag
Autor:
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel [ Vertragsklauseln - Übersicht: Foschungsverträge
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Vertragscharakteristik Der Forschungsvertrag bzw. -auftrag entsteht wie jeder Vertrag nach dem BGB aus Angebot und Annahme.
Dies kann nach Verhandlung eines einheitlichen Textes auch durch Zeichnung einer einheitlichen Urkunde geschehen. Die Vertragspartner haben - mangels einer weiteren länger dauernden Vertragsbeziehung -
darauf zu achten, dass die Leistungen und übertragenen Rechte in angemessenen Verhältnis zu einander stehen. Praxis-Tipp: Ist der hier besprochene Forschungsauftrag sehr komplex, erstreckt sich
die Abwicklung über mehr als ein Jahr, so sind Meilensteine einzuplanen. Es sind dann zahlreiche Regelungen anzuraten, die auf dieser Seite unter dem Begriff Forschungsrahmenvertrag angesprochen werden.
Gestaltungshinweise zum Forschungsvertrag / Forschungsauftrag Die Gestaltung eins Forschungsvertrags können Sie am besten durch die Übersicht zu den einzelnen Vertragsklauseln
ersehen. Die dort genannten Regelungen sind typischer Weise zu berücksichtigen. Im Einzelfall sollten die folgenden Punkte genauer untersucht werden, da in der Praxis dort die meisten Schweirigkeiten entstehen:
o Vorleistung o Nachvergütung o Sicherheiten o Ausreichende Rechtseinräumung o Angemessene Sicherheiten / Haftungsregelung o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
o Aufteilung nach Meilensteienen: Phasenmodell
Im Übrigen sollten Sie geeignete Punkte aus dem Berich des Forschungsrahmenvertrages auch hier berücksichtigen[ Vertragsklauseln - Übersicht: Foschungsverträge - Seitenanfang
] Rechts-Tipps Forschungsverträge bzw. -aufträge sind in der Regel auf eine bestimmte Aufgabenstellung zugeschnitten und sollen in überschaubarer Zeit ein bestimmtes Ergebnis
zeitigen. Das Ergebnis kann auch sein, dass eine bestimmte technische Problemlösung mit bestimmten Mitteln nicht möglich ist.Beispiel: Machbarkeitsstudie mit negativem Ergebnis Für den Beispielsfall und ähnliche Gestaltungen ist eine zweistufige Vertragsgestaltung zu empfehlen, die schon von Anfang an die entsprechenden Entscheidungsschritte, Freigaben der Mittel und
Präsentation der (Zwischenergebnisse vorsieht. Bei der Vereinbarung ist auf die folgenden Punkte ein besonderes Augenmerk zu richten:
1. Termine und Fristen, insb. für Mitwirkungspflichten 2. Ertragsbeteiligung (Royalties), einschl. Auskunftspflichten 3. (Rest-) Vergütung bei Abbruch in Phasenmodell
4. Nutzungsrechte bei Abbruch in Phasenmodell 5. Verantwortung für Rechtsfreiheit der Entwicklungsergebnisse 6. Anzeige von Rechten Dritter, Abbruch oder Lizenzerwerb
7. Freistellungsklausel bei Rechtsverletzung 8. Einbeziehung Dritter (Mitarbeiter, Subunternehmer, Zulieferer)
Die genannten Punkte erweisen sich in der Praxis immer wieder als Risikoherde für den Projektfortschritt oder das übergeordnete Gesamtziel eines Forschungsvertrags insgesamt. Mehrere der hier
genannten Punkte sind dem Bereich Rechtserwerb bzw. Gewährleistung / Haftung zuzuordnen. In diesem Bereich ist eine besonders sorgfältige Formulierung („drafting“) notwendig. [ Vertragsklauseln - Übersicht: Foschungsverträge - Seitenanfang
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Vertrags-Checkliste: Forschungsvertrag / Forschungsauftrag
Checkliste zur Prüfung eines Forschungsvertrags / Forschungsauftrags:
- Vertragsgegenstand (genaue Bezeichnung) - Vergütung - Beendigung, insb. durch * Kündigung aus wichtigem Grund,
* Kündigung nach einer bestimmten Frist, * Kündigung bei Eintritt bestimmter Abbruchbedingungen - Vorzulegende und zu erstellende Dokumentation
- Allgemeine Mitwirkungspflichten, einschl. Anforderung und Rechtsfolgen bei Ausbleiben - Beistellungen und Rückgabepflicht - Vorhandene Rechte („background IP“)
- Art der zu entwickelnden Rechte („foreground IP“), sofern nicht im Einzelauftrag geregelt. - Subunternehmer-Klausel, Abtretbarkeit - Anzeigepflichten, Steering Committee
- Termine und Fristen, sofern nicht im Einzelauftrag geregelt. - Ansprechpartner - Gewährleistung - Haftung, Haftungsausschluss und Versicherungen - Rechtswahl und Gerichtstand
- Salvatorische Klausel - Sonstige Bestimmungen - Datum / Unterschriften - Anhänge (z. B. Muster der Einzelaufträge, Muster-Leistungsbeschreibung, Rahmen - Termin- und Fristenplan)
[
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www.forschungsvertrag.de
Darstellung und © 2007 - 200x: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel http://www.kanzlei-exner.de
Eingestellt am 07.03.2007, zuletzt geändert am 12.03.2007 |