Urteile und Beschlüsse von Gerichten aus dem Jahr 2000 zum Thema Forschungsvertrag, Wissenschaftsfreiheit und
Technologietransfer. Urteile aus dem Jahr 1999- Urteils-Klassiker - [zurück zur Urteilsübersicht]Fundstelle: www.ForschungsVertrag.de Darstellung und (c) 2001- 2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel http://www.kanzlei-exner.de 1999
BGH: Arzneimittelspende für ein Forschungsprojekt
einer Behörde verstößt nicht gegen Apothekenpflicht
Arzneimittelspende für das Forschungsprojekt einer Behörde verstößt nicht gegen Apothekenpflicht
Aufgrund der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 85/1999 Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de/
Bearbeitung durch: RA Siegfried Exner, Kiel Der u.a. für das Wettbewerbsrecht
zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob Arzneimittelspenden eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt einer staatlichen Behörde wettbewerbswidrig sind.
Vor dem Hintergrund einer großen Zahl von Vergiftungsfällen, insbesondere auch von Kindern, führte die Landesberatungsstelle für Vergiftungserscheinungen und Embryonaltoxikologie in Berlin auf
Anregung der Ärzteschaft ein Forschungsprojekt durch. Ziel war es zu prüfen, ob die Folgen eines Vergiftungsunfalls bei Kindern abgeschwächt werden können, wenn in Privathaushalten ein "Notfallset
", ähnlich den in Kraftfahrzeugen für Verkehrsunfälle mitgeführten Verbandskästen, vorgehalten wird. In Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Gesundheit, stellte die
Landesberatungsstelle eine "Giftnotruf-Box" zusammen, die ein Arzneimittel aus Aktivkohle, ein Informationsheft
mit Verhaltensregeln für den Vergiftungsfall bei Säuglingen und Kleinkindern und das von dem beklagten Unternehmen hergestellte apothekenpflichtige Arzneimittel, das u.a. bei Spülmittelvergiftungen
verwendet wird, enthielt. Dazu spendete die Beklagte auf Anfrage der Landesberatungsstelle 25.000 Originalpackungen ihres Medikaments [...] Das klagende Pharmaunternehmen, das ein Arzneimittel mit
ähnlichem Wirkungsbereich herstellt, hat die Mitwirkung der Beklagten an dem Forschungsprojekt als wettbewerbswidrig (§ 1 UWG) beanstandet; die Beklagte sei wegen der Apothekenpflichtigkeit
ihres Arzneimittels nicht befugt gewesen, dieses an eine Behörde wie die Landesberatungsstelle abzugeben. Prozessverlauf:
Anders als das Landgericht hat das Kammergericht in Berlin der Unterlassungsklage stattgegeben (Kammergericht WRP 1997, 460). Die Beklagte habe gegen die - dem Schutz der Gesundheit dienenden - §§ 43, 47
des Arzneimittelgesetzes (AMG) verstoßen, weil sie ihr Arzneimittel nicht auf einem zulässigen Vertriebsweg abgegeben habe, und damit auch wettbewerbswidrig gehandelt. Das Berufungsgericht hat zwar
mit abgewogen, dass sich die Beklagte mit ihrer Arzneimittelspende an einem fachlich vorbereiteten und - [...] - sinnvollen Forschungsprojekt beteiligt hat, das auch in hohem Maß geeignet war, die Eltern
kleiner Kinder auf Vergiftungsgefahren hinzuweisen und dauerhaft mit den Hilfsangeboten der Landesberatungsstelle und der Giftnotrufzentrale bekannt zu machen. Bei einer – auch Werbezwecken dienenden
- kostenlosen Abgabe von Arzneimitteln durch ein pharmazeutisches Unternehmen wie im vorliegenden Fall drohe aber eine "Marktverstopfung" zu Lasten der durch § 47 AMG geschützten
Apotheken. Die Revision hatte Erfolg. Nach Ansicht des Senats konnte letztlich offen bleiben, ob die Abgabe der Arzneimittel auf dem hier eingeschlagenen Weg mit dem Arzneimittelgesetz vereinbar war. Ein
Vertrieb von Arzneimitteln unter Verstoß gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit dienen, sei zwar regelmäßig auch wettbewerbswidrig. Das Verständnis der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG sei
aber entscheidend am Schutzzweck dieser Vorschrift auszurichten. Nach den gesamten Umständen, insbesondere auch im Blick darauf, dass es sich hier um die Beteiligung an einem Forschungsprojekt einer
staatlichen Behörde gehandelt habe, sei hier jedoch eine sittenwidrige Beeinträchtigung der Lauterkeit des Wettbewerbs zu verneinen.Entscheidung:
Urteil vom 06. Oktober 1999 - I ZR 46/97 [ zurück zur Urteilsübersicht
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Stand: Juni 2005 |