Vertragskopf

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Der Vertragskopf, also die erste Seite eines Vertrages, dient dem Zweck der Kenntlichmachung: Der Forschungsvertrag soll seiner Art nach zugeordnet werden können und im Vertragsmanagement die Abschlussdatum und das Akten- bzw. Vertragskennzeichen ersichtlich sein. Dem Vertragstitel kommt eine rechtliche Bedeutung als Auslegungshilfe zu.

Vertragskopfg

Fundstelle: www.forschungsvertrag.de
Darstellung und © 2007 - 200x: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
http://www.kanzlei-exner.de

Inhaltsübersicht:

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Zweck der Regelung bei Forschungsverträgen i. w. S.

In dem Vertragskopf werden einige administrative Daten erfasst. Es gilt hier auch für Forschungsverträge im weitesten Sinne nichts anderes, als für Verträge allgemein. Es finden sich im Vertragskopf keine wesentlichen rechtlichen Bestimmungen. Besondere Sorgfalt ist auf den Vertragskopf zu legen, wenn

    o der Vertrag besonders lange läuft
    o absehbar zahlreiche Änderungen erfolgen sollen
    o mehrere Beteiligte zusammen arbeiten
    o eine Abgrenzung zwischen Wer-, Dienst- und / oder Arbeitsvertrag vorliegt.

In all den genannten Fällen wird das Vertragsmanagement des Forschungsvertrags erleichtert.

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Gestaltungshinweise für den Vertragskopf

Durch eine aussagekräftige Vertragsbezeichnung kann die Zuordnung zu einer Vertragsart oder bestimmten Vertragsparteien erleichtert werden. Rechtlich kann der Vertragsbezeichnung, insb. unter deutschem Recht Bedeutung als Indiz für einen anzuwendenden Vertragstyp zukommen. Dem Vertragstitel kommt daher eine rechtliche Bedeutung als Auslegungshilfe zu.

    Rechts-Tipp: Die Rechtsprechung kommt zu einer eigenen Zuordnung, wenn es sich um eine Falschbezeichnung handelt. (Nach dem lateinischen Grundsatz: falsa demonstratio non nocet) Ansonsten wird die von den Vertragsparteien gewählte Bezeichnung zumindest als ein Hinweis für die Art des Vertag aufgefasst.

Achten Sie bei der Abfassung eines Vertragskopfes auf die Praktikabilität. Besonders sinnvoll sind in der Regel die Erwähnung eines eindeutigen Akten- oder Vertragskennzeichens, welches das Jahr des Vertragsschlusses in irgend einer Form enthält: Dies erleichtert später die Bezugnahmen und das Auffinden bei chronologischen Ablagen. Das Akten- oder Vertragskennzeichen sollte zudem in allen Fußnoten auftauchen.

Es empfiehlt sich eine durchgängige Seitenzählung, die die Kontrolle der Vollzähligkeit - z. B. bei Paraphierung aber auch nach umfangreicheren Einfügungen erlaubt.
Das Datum kann auch am Ende des Vertragstextes bei den Unterschriften aufgeführt werden.

    Praxis-Tipp: Automatische Einfüge-Felder, die ggf. auch in ein Dokumentenarchiv mit übernommen werden, sind zu vermeiden. Wird die Vertragsdatei später geändert und gespeichert kann sonst weder aus dem Speicherdatum, noch aus dem Datum die ungefähre Abschlusszeit ermittelt werden und es muss dass Original-Dokument gezogen werden.

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Checkliste

Auf die nachfolgenden Punkte ist in der Praxis immer zu achten:

    o Akten- oder Vertragskennzeichen
    o Kurzbezeichnung der Vertragparteien
    o Aussagekräftige Vertragsbezeichnung
    o Datum

 

Fundstelle: www.forschungsvertrag.de
Darstellung und © 2007 - 200x: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
http://www.kanzlei-exner.de
Eingestellt am 12.03.2007, zuletzt geändert am ---

 

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