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Zur Gestaltung eines Forschungsvertrags bedarf es zuweilen recht umfangreicher Klauselwerke. Auf dieser Internet-Seite können nur ein Teil der möglichen Klauseln erwähnt und einige wichtige Erläuterungen gegeben werden. Dennoch hilft schon eine solche Übersicht, die gröbsten Fehler zu vermeiden. Für große Forschungsvorhaben empfiehlt es sich allemal, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Vertragsklauseln

 

Einzelne Vertragsklauseln

Die folgende Liste der wichtigsten Vertragsüberschriften kann als Checkliste verwendet werden, um eine grobe Unvollständigkeit des Forschungsvertrags zu vermeiden.

    o Vertragskopf
    o
    Vertragsparteien
    o „Präambel“
    o (Definitionen)
    o Vertragsgegenstand, Nebenpflichten
    o Vergütung / Preis, Zahlungen und Sicherheiten
    o Qualitätssicherung
    o Projektsteuerung, Ansprechpartner
    o Dokumentation, Mitteilungen
    o Beistellungen, Mitwirkung
    o Vertragslaufzeit, Beendigung, Kündigung
       * Kündigung aus wichtigem Grund,
       * Kündigung nach einer bestimmten Frist,
       * Kündigung bei Eintritt bestimmter Abbruchbedingungen
    o Geistige Schutzrechte
       * Foreground IP
       * Background IP
       * Freistellungsklausel
    o Gewährleistung und Haftung
    o Höhere Gewalt
    o Vertragsstrafe(n)
    o Vertragsanpassung (Change Request)
    o Abtretbarkeit von Rechten
    o Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    o Sonstige Regelungen (Vollständigkeit, Sprache, Form)
    o Datum, Unterschriften

    o Anhänge
      * Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA
      * Muster der Einzelaufträge
      * Muster-Leistungsbeschreibung
      * Muster-Fehlermedlung
      * Muster Bankgarantie
      * Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
      * Termin- und Fristenplan
      * Liste von Zugangs- / Zugriffsberechtigten

    Praxis-Tipp: Im angloamerikanischen „Drafting“ ist es kein schlechter Brauch, in einer ersten Runde eine Einigung über die Vertragsüberschriften „Heads of Agreement“ herbeizuführen. Die unmittelbare Verwendung von Formulartexten führt manchmal in zu umfangreichen Vertragstexten zu unwesentlichen Punkten und Lücken bei den eigentlichen Problemen.

 

Fundstelle: www.forschungsvertrag.de
Darstellung und © 2005 - 200x: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
http://www.kanzlei-exner.de
zuletzt geändert am 05.03.2007

 

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