Zur Gestaltung eines Forschungsvertrags bedarf es zuweilen recht umfangreicher Klauselwerke. Auf dieser Internet-Seite
können nur ein Teil der möglichen Klauseln erwähnt und einige wichtige Erläuterungen gegeben werden. Dennoch hilft schon eine solche Übersicht, die gröbsten Fehler zu vermeiden. Für große Forschungsvorhaben
empfiehlt es sich allemal, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Vertragsklauseln
Einzelne Vertragsklauseln Die folgende Liste der wichtigsten Vertragsüberschriften kann als Checkliste verwendet werden, um eine
grobe Unvollständigkeit des Forschungsvertrags zu vermeiden.
Vertragskopf o Vertragsparteien
o „Präambel“ o (Definitionen) o Vertragsgegenstand, Nebenpflichten o Vergütung / Preis, Zahlungen und Sicherheiten
o Qualitätssicherung o Projektsteuerung, Ansprechpartner o Dokumentation, Mitteilungen o Beistellungen, Mitwirkung o Vertragslaufzeit, Beendigung, Kündigung
* Kündigung aus wichtigem Grund, * Kündigung nach einer bestimmten Frist, * Kündigung bei Eintritt bestimmter Abbruchbedingungen o Geistige Schutzrechte
* Foreground IP * Background IP * Freistellungsklausel o Gewährleistung und Haftung o Höhere Gewalt o Vertragsstrafe(n)
o Vertragsanpassung (Change Request) o Abtretbarkeit von Rechten o Anwendbares Recht, Gerichtsstand o Sonstige Regelungen (Vollständigkeit, Sprache, Form) o Datum, Unterschriften
o Anhänge * Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA * Muster der Einzelaufträge * Muster-Leistungsbeschreibung * Muster-Fehlermedlung * Muster Bankgarantie
* Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) * Termin- und Fristenplan * Liste von Zugangs- / Zugriffsberechtigten Praxis-Tipp: Im angloamerikanischen „Drafting“
ist es kein schlechter Brauch, in einer ersten Runde eine Einigung über die Vertragsüberschriften „Heads of Agreement“ herbeizuführen. Die unmittelbare Verwendung von Formulartexten führt manchmal in zu
umfangreichen Vertragstexten zu unwesentlichen Punkten und Lücken bei den eigentlichen Problemen.
Fundstelle: www.forschungsvertrag.de Darstellung und © 2005 - 200x: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
http://www.kanzlei-exner.de
zuletzt geändert am 05.03.2007 |