Leitsätze zu Urteilen und Beschlüssen des Bundesgerichtshofs (BGH), und der Vergabekammern aus dem Jahr 2002. Urteile und sonstige Entscheidungen zu Vergabe-Verfahren aus dem Jahr 2002 [
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]Fundstelle: www.vergabe-verfahren.de
Darstellung und (c) 2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel http://www.kanzlei-exner.de
Strafsache wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (BGH) BGH, Urteil vom 19.12.2002, 1 StR 366/02 Kurzhinweis des Bearbeiters: Urteil zum Tatbestand der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei
Ausschreibungen nach § 298 Abs. 1 StGB. § 298 Abs. 1 StGB erfasst nach diesem Urteil nicht nur Vergabeverfahren der öffentlichen Hand, sondern auch Ausschreibungen durch private Veranstalter, wenn das
Vergabeverfahren in Anlehnung an die Bestimmungen der VOB/A ausgestaltet ist. Fundstelle der Volltextentscheidung: www.bundesgerichtshof.de Auftragsänderung statt Aufhebung der Ausschreibung? (BGH) BGH, Urt. v. 5. November 2002 - X
ZR 232/00 - OLG Düsseldorf, LG Mönchengladbach VOB/A § 26 Nr. 1, BGB § 276 a.F. Bei Geltung der VOB/A ist der Ausschreibende auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 besteht, nicht
schlechthin gezwungen, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen. Fundstelle der Volltextentscheidung: www.bundesgerichtshof.de Kurzhinweis des Bearbeiters: Trotz
Vergabefehlern, die das OLG Düsseldorf verkannt hatte, war die Klage im Ergebnis unbegründet, weil ein Anspruch auf Erteilung des Auftrags scheiterte. Der Auftrag war nachträglich wesentlich geändert erteilt
worden und eine Klage auf Schadensersatz (negatives Interesse) nicht Gegenstand der Klage. Angesichts der Entwicklungen des Vergaberechts bis 2005, den praktischen Gefahren der resultierenden
Umgehungsmöglichkeiten und der zwischenzeitlichen Rechtsprechung zur Transparenz des Verfahrens eine sehr problematische Entscheidung des BGH. Auslegung des Leistungsverzeichnisses eines Einheitspreisvertrages (BGH)
BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 38/01 - OLG Koblenz BGB §§ 133 B, 157 Zur Auslegung des Leistungsverzeichnisses eines Einheitspreisvertrages über Trocken- und Naßbaggerarbeiten. Aus dem
Urteil: " Zur Klärung der Frage, ob die Positionen des Leistungsverzeichnisses auch die Naßbaggerarbeiten auf den freien Strecken der Saar umfassen, ist die Vereinbarung der Parteien nach den §§ 133,
157 BGB auszulegen. Beim Vergabeverfahren nach der VOB/A ist maßgebend der objektive Empfängerhorizont, also die Sicht der potentiellen Bieter (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 – VII ZR 118/92,
BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219; Urteil vom 11. März 1999 – VII ZR 179/98, BauR 1999, 897 = ZfBR 1999, 256). Neben dem Wortlaut sind bei der Auslegung die Umstände des Einzelfalls, unter
anderem die konkreten Verhältnisse des Bauwerks zu berücksichtigen ...". Fundstelle der Volltextentscheidung: www.bundesgerichtshof.de Siehe auch è
BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00 Kein Schadensersatz, auch wenn Nichtberücksichtigung nicht mit Ausschlusstatbestand begründet wurde (BGH) BGH, Urt. v. 16. April 2002 - X ZR 67/00 - Brandenburgisches OLG, LG Neuruppin BGB § 276 Fa; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Hätte der klagende Bieter mit seinem
Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden müssen, besteht ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch auch dann nicht, wenn der beklagte Auftraggeber die
Nichtberücksichtigung des Angebots nicht auf diesen Ausschlusstatbestand gestützt hat. Fundstelle der Volltextentscheidung: www.bundesgerichtshof.de
Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung (BGH) BGH, Urteil vom 28.
Februar 2002 - VII ZR 376/00 - OLG Saarbrücken, LG Saarbrücken VOB/B § 1 Nr. 4, § 2 Nr. 6; BGB §§ 133 B, 157 Für die Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung sind neben dem Wortlaut der
Leistungsbeschreibung die Umstände des Einzelfalles, unter anderem die Besonderheiten des Bauwerkes, maßgeblich. Fundstelle der Volltextentscheidung: www.bundesgerichtshof.de Siehe auch è
BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 38/01 Nachträgliche Klarstellung des Preise ist eine unzulässige Preisänderung (BGH)
BGH, Urt. v. 6. Februar 2002 - X ZR 185/99 - Kammergericht, LG Berlin VOB/A § 24 Nr. 3 Reduziert der öffentliche Auftraggeber im Einverständnis
mit einem Bieter einen Einzelpreis in dessen Angebot mit der Folge, dass der Bieter in der Gesamtwertung der Angebote eine günstigere Position einnimmt, so handelt es sich hierbei nicht um eine unschädliche "
Klarstellung" des Angebots, sondern um eine nachträgliche, nach § 24 Nr. 3 VOB/A unzulässige Preisänderung, die bei der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt werden darf.
Fundstelle der Volltextentscheidung: www.bundesgerichtshof.de [zurück zur Urteilsübersicht]Fundstelle: www.vergabe-verfahren.de
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Darstellung und (c) 2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel http://www.kanzlei-exner.de
Stand: Juni 2005 |