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Leitsätze zu Urteilen und Beschlüssen des Bundesgerichtshofs (BGH),
 und der Vergabekammern aus dem Jahr 2003.

Urteile und sonstige Entscheidungen zu Vergabe-Verfahren aus dem Jahr 2003

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Fundstelle: www.vergabe-verfahren.de
Darstellung und (c)  2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
http://www.kanzlei-exner.de

 

Voraussetzungen für Schadensersatz bei unzulässiger Aufhebung der Ausschreibung (BGH)

BGH, Urt. v. 16. Dezember 2003 - X ZR 282/02 - Kammergericht, LG Berlin
VOB/A § 26; VOL/A § 26; BGB § 276
a) Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne dass einer der in § 26 VOB/A, § 26 VOL/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, dass dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; er setzt vielmehr darüber hinaus auch voraus, dass der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.
b) Nimmt die öffentliche Hand von der Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags Abstand und bleibt sie bei der vor der Ausschreibung praktizierten Art des Betriebs eines Gebäudes oder des zu seinem Betrieb erforderlichen Leistungsbezugs, ohne dass dieser von der Ausschreibung miterfasst worden ist, liegt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der vor der Ausschreibung geübten Praxis keine zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtende Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
www.bundesgerichtshof.de

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Kostentragung bei Erledigung während des Nachprüfungsverfahrens (BGH)

BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03 - OLG Bremen
GWB § 128
Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen und findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht statt. Auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags kommt es für die Kostenentscheidung daher nicht an.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
www.bundesgerichtshof.de

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Rechtsfolge fehlender Bindefrist in Vergabeunterlagen (BGH)

BGH, Urt. v. 28. Oktober 2003 - X ZR 248/02 - Kammergericht, LG Berlin
BGB §§ 249, 276
Ist nach den Vergabeunterlagen eine Bindefrist nicht zu beachten, darf ein innerhalb der Angebotsfrist abgegebenes Angebot regelmäßig nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil der Bieter von sich aus eine Annahmefrist bestimmt hat.
Anm. des Bearbeiters: Die Entscheidung ist zugleich eine Einführung in die juristische Welt der Bezeichnungen von Fristen.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
www.bundesgerichtshof.de

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Aufhebung der Ausschreibung und unzureichende Kalkulation des Auftraggebers (VK SH)

VK Schleswig-Holstein Entscheidung vom: 24.10.2003, Aktenzeichen: VK-SH 24/03 [bestandskräftig]
1. Die Aufhebung einer Ausschreibung ist ein interner Beschluss des Auftraggebers zur Beendigung des Ausschreibungsverfahrens.
2. Die Zuschlagserteilung liegt außerhalb des Kompetenzbereichs der Vergabekammer.
3. Ein einziges wertbares Angebot reicht aus, um einen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a VOL/A auszuschließen.
4. Für die erforderliche Fachkunde ist der Nachweis ausreichend, dass der Bieter bereits Leistungen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad durchgeführt hat.
5. Ist vor dem Ausschreibungsverfahren keine oder eine nur unzureichende Kalkulation über den zu erwartenden Kostenumfang vorgenommen worden, kann sich der Auftraggeber später nicht darauf berufen, dass die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis geführt hätte.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
VK Schleswig-Holstein

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Streitwertfestsetzung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren (BGH)

BGH, Beschl. v. 21. Oktober 2003 – X ZB 10/03 – OLG Hamburg, Vergabekammer Hamburg
GKG § 25 Abs. 3, § 5 Abs. 2, GWB § 124 Abs. 2
Eine Streitwertfestsetzung eines Instanzgerichts kann vor dem Bundesgerichtshof nicht in zulässiger Weise angefochten werden. Dies trifft auch für eine Streitwertfestsetzung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB zu.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
www.bundesgerichtshof.de

(c)  2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel [Urteilsübersicht][Seitenanfang]

 

Voraussetzung der Beweiserhebung und "Dumpingpreise" (VK SH)

VK Schleswig-Holstein Entscheidung vom: 05.08.2003, Aktenzeichen: VK-SH 21/03 [bestandskräftig]
1. Wenn der öffentliche Auftraggeber gemeinwirtschaftliche SPNV-Leistungen im Wettbewerb ausschreibt, ist er an die Vorschriften des GWB gebunden.
2. Ein vermeintlich fehlerhaftes Angebot eines anderen Bieters stellt keinen gemäß § 107 Abs. 3 GWB zu rügenden Vergabeverstoß dar. Nur eine Entscheidung oder eine Maßnahme der Vergabestelle kann einen Vergabeverstoß darstellen.
3. Die Vergabekammer muss erst dann in eine Beweiserhebung eintreten, wenn sie ernsthafte Zweifel am Vorliegen entscheidungserheblicher Tatsachen hat.
4. Änderungen oder Ergänzungen im Sinne der §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 23 Nr. 1 lit. d, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOL/A liegen nur vor, wenn Abweichungen zwischen dem in der Ausschreibung festgelegten "Soll" und dem im Angebot offerierten "Ist" festgestellt werden können. Ob die angebotene Leistung tatsächlich erbracht werden kann, ist dagegen eine Frage der Leistungsfähigkeit.
5. Bei der Prüfung, ob ein offenbares Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A vorliegt, kommt der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu.
6. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A hat keinen bieterschützenden Charakter.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
VK Schleswig-Holstein

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Rechtslage bei marktbeherrschendes Unternehmen bei Schülertransporten (BGH)

BGH, Urt. v. 24. Juni 2003 - KZR 32/01 - OLG Celle, LG Hannover
GWB § 20 Abs. 1
Ein marktbeherrschendes Unternehmen darf das Vertragsverhältnis mit einem anderen Unternehmen nicht aus Gründen beenden, aus denen es den Abschluss des Vertrages nicht hätte ablehnen dürfen, ohne damit gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
www.bundesgerichtshof.de

(c)  2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel [Urteilsübersicht][Seitenanfang]

 

Wirtschaftlichstes Angebot bei Anbieten nur auf bestimmte Lose (VK SH)

VK Schleswig-Holstein Entscheidung vom: 23.06.2003, Aktenzeichen: VK-SH 17/03 [bestandskräftig]
1. Die zur Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB erforderliche Darlegung eines zumindest drohenden Schadens bedingt eine konkrete Aussicht auf die Erteilung des Zuschlags. Diese Aussicht ist auf eine plausible und nachvollziehbare Berechnung zu stützen.
2. Soweit ein Bieter nicht für alle ausgeschriebenen Lose ein Angebot abgibt, ist seinem Angebot immanent, dass er auf passende Angebote anderer Bieter für die durch ihn selbst nicht angebotenen Lose angewiesen ist. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes kann der Blickwinkel nicht auf Angebote für einzelne Lose verkürzt werden.
3. Ein Antrag auf inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer vorangegangenen Ausschreibung ist unzulässig, soweit der Antrag erstmals im laufenden Nachprüfungsverfahren gestellt wird.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
VK Schleswig-Holstein

(c)  2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel [ Urteilsübersicht ][Seitenanfang]

 

Wertung eins Angebots bei nur geringfügiger Unvollständigkeit (VK SH)

VK Schleswig-Holstein Entscheidung vom: 18.02.2003, Aktenzeichen: VK-SH 01/03 [bestandskräftig]
1. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer geforderten Erklärung besteht nur dann, wenn die Erklärungen rechtlich zulässig verlangt werden darf. Eine solche Verpflichtung besteht regelmäßig dann nicht, wenn Aussagen zu vergabefremden Kriterien verlangt werden, mit denen allgemein-, sozial-, regionalpolitische oder sonstige Zielsetzungen verfolgt werden, die keinen Bezug zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter haben.
2. Will sich der Auftraggeber über das Angebot eines Bieters  unterrichten, ist dies im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von § 24 Nr. 1 VOB/A nur dann zulässig, wenn es dem Auftraggeber darauf ankommt, Zweifelsfragen aus dem Angebot selbst zu klären. Dabei darf sich die Erläuterung des wirklichen Angebotswillens des Bieters nur auf notwendig aufklärungsbedürftige Teile des Angebots und nicht auf mehr, vor allem nicht auf eine etwaige Änderung des Angebots beziehen.
3. Zulässig ist die Wertung eines im Detail unvollständigen Angebots, wenn dies die Beurteilung seiner Funktionalität durch die Vergabestelle in keiner Weise beeinträchtigt, seine sachlichen Lücken lediglich verhältnismäßig geringfügige Details betreffen und in der Zusammenschau aller abgegebenen Angebote die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht ändern, die Zulassung des Angebots keinen Manipulationen Vorschub leistet und keine sonstigen besonderen Umstände vorliegen, die das Verhalten des Bieters in einem unlauteren Licht erscheinen lassen.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
VK Schleswig-Holstein

(c)  2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel [ Urteilsübersicht ][Seitenanfang]

 

Grundsatzentscheidung: Aufhebung der Ausschreibung (BGH)

BGH, Beschl. v. 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 - OLG Dresden, Vergabekammer des Freistaates Sachsen
GWB § 107
Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Bauauftrag bereits aufgehoben hat, kann ein Bewerber noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen, durch Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschrift in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein.
Fundstelle der Volltextentscheidung:
www.bundesgerichtshof.de

(c)  2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel [Urteilsübersicht][Seitenanfang]

 

[Entscheidungen 2004 ] [ zur Urteilsübersicht] [Entscheidungen 2002]

Fundstelle: www.vergabe-verfahren.de
Der Autor haftet nicht für die Aktualität oder Richtigkeit dieses Beitrags.
Darstellung und (c)  2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
http://www.kanzlei-exner.de

Stand: August 2005
 

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