Urteile und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH)
Urteile und sonstige Entscheidungen zu Vergabeverfahren aus dem Jahr 2000 und älter - Urteils-Klassiker - [
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Darstellung und (c) 2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel http://www.kanzlei-exner.de Unzulässigkeit der Anrufung der Vergabekammer nach Auftragserteilung (BGH) BGH, Beschluß vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00 -Kammergericht, Vergabekammer des Landes Berlin GWB § 107 Sobald das Vergabeverfahren durch wirksame
Erteilung des Auftrags an einen Bieter abgeschlossen ist, kann die Vergabekammer in zulässiger Weise nicht mehr angerufen werden. Fundstelle der Volltextentscheidung: www.bundesgerichtshof.de Vorlageverfahren an das BVerfG - Tariftreueerklärung II (BGH)
BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - KVR 23/98 - Kammergericht GWB § 20 Abs. 1, § 19 Abs. 2 GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12, Art. 9 Abs. 3; Bln VergabeG v. 9. Juli 1999 (GVBl. S. 369) § 1 Abs. 1 Satz 2; GWB § 97
Abs. 4 1. a) Geht es um die Marktstellung eines Nachfragers von Bauleistungen, beschränkt sich der räumlich relevante Markt nicht auf das Gebiet, in dem die nachgefragte Leistung erbracht werden soll. Zum
räumlich relevanten Markt gehören auch andere Nachfrager, soweit die von ihnen nachgefragten Leistungen aus der Sicht der Marktgegenseite als Ausweichmöglichkeit in Betracht kommen. b) Sind die
öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Straßenbauleistungen bemüht, durch das Verlangen der Abgabe von Tariftreueerklärungen die heimischen Anbieter vor auswärtiger Konkurrenz zu schützen, kann dies
darauf hindeuten, daß zwischen ihnen als Nachfragern kein wesentlicher Wettbewerb besteht. c) Die Praxis des Landes Berlin, nur an solche Unternehmen Straßenbauaufträge zu vergeben, die sich zur
Einhaltung der geltenden Lohntarife verpflichten (sog. Tariftreueerklärung), verstößt - soweit es ohne eine gültige gesetzliche Grundlage geschieht - gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB.
2. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob § 1 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Vergabegesetzes mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, mit Art. 31 GG - i.V. mit § 5 TVG und i.V.
mit § 20 Abs. 1 GWB - sowie mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar ist. Fundstelle der Volltextentscheidung:
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Der Autor haftet nicht für die Aktualität oder Richtigkeit dieses Beitrags. Darstellung und (c) 2005: Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
http://www.kanzlei-exner.de Stand: Juni 2005 |