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Über uns

Vergabe-Verfahren.de ist eine anwaltliche Seite über die öffentliche Auftragsvergabe, Nachprüfungsverfahren der Vergabekammern und der Gerichtsverfahren. Mit Auszügen aus Gesetzestexten des GWB und Vergabeverordnung (VgV), Entscheidungen der Vergabekammern und Urteilen, Hinweisen zur Fachliteratur und weiteren kostenlosen und nützlichen Informationen zum Thema Vergabe-Verfahren.

Was sind Vergabe-Verfahren?

Grundsätzlich lassen sich drei Stufen von Vergabe-Verfahren unterscheiden:

    1. Das primäre Vergabeverfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber Leistungen gemäß dem einschlägigen Vergaberecht von Unternehmen der Privatwirtschaft anfordert.

    2. Die erste Stufe der justizförmigen Überprüfung durch die jeweils zuständigen Vergabekammern - wobei die Bezeichnung Vergabe-Verfahren hier eine Kurzform für die genauere Bezeichnung "Vergabe-Nachprüfungs-Verfahren" darstellt.

    3. Die zweite Stufe der justizförmigen Überprüfung durch die Gerichte, die über die Entscheidungen der Vergabekammern befinden. Diese Verfahren können selbst durch mehrere Instanzen geführt werden, z. B. wenn eine zur Entscheidung berufenes Oberlandesgericht (OLG) den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorlageverfahrens anruft oder die Parteien eine Klage wegen eines Verstoßes gegen das Europarecht eine Entscheidung eines OLG beim EuGH einreichen. Hier stellt Bezeichnung Vergabe-Verfahren eine Kurzform für die genauere Bezeichnung "Gerichtliche Vergabe-Nachprüfungs-Verfahren" dar.

 

Zweck des Vergaberechts

Das Vergaberecht wurde geschaffen, um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen transparent zu gestalten und eine so genannte Vettern-Wirtschaft zu verhindern. Dazu sollen die Auftragsunterlagen klar erkennen lassen, was als Leistung gefordert wird, wie und von wem die Leistungsanforderungen bewertet werden und schließlich, wie das Vergabe-Verfahren abläuft. Indirekt können durch geregelte Vergabe-Verfahren auch Korruption und langwierige gerichtliche Prozesse verhindert werden.

Entwicklung des Vergaberechts

Zunächst war in Deutschland das Recht der Vergabe-Verfahren im Haushaltsrecht geregelt. Als der EuGH in einer Entscheidung jedoch feststellte, dass den Bietern eigene (so genannte subjektive) Rechte zustehen müssen, d. h. solche Rechte, die er ggf. bei Gerichten einklagen kann, wurde das Vergaberecht wesentlich umgestaltet und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als Teil IV eingefügt. Viele weitere, wichtige Regelungen finden sich dann aber in weiteren Ausführungsverordnungen oder Regelwerken, wie z. B. in der bei Vergaben vielfach herangezogenen Verdingungsordnungen für Bauleistungen (VOB) oder Verdingungsordnungen für Leistungen (VOL) und deren Teilen.

 

Praxis der Vergabe-Verfahren

Es dürfte kaum ein Vergabe-Verfahren geben, bei dem von Seiten der öffentliche Auftraggeber offen oder doch hinter vorgehaltener Hand die Vergabe-Regeln als zu kompliziert und daher unpraktisch kritisiert werden. Zugegeben: Einige der Regelungen sind schon etwas verstaubt oder für der Anwendungsbereich unklar. So konnten selbst Beteiligte des legislativen Beratungsverfahrens nicht den Anwendungsbereich des 2005 neu eingeführten "Wettbewerblichen Dialogs" skizzieren. Richter äußerten Zweifel, ob die Voraussetzung der "Unmöglichkeit der Bestimmung der Leistung" überhaupt vorliegen könne, hat der juristische Begriff der "Unmöglichkeit" doch bisher einen anderen Inhalt. Österreich hat daher auch von zunächst von einer Umsetzung abgesehen ... Dennoch sollten die Normen des Vergabe-Verfahrens nicht gänzlich übergangen werden. Dies führt zu Vergabeverstößen und bei Klagen zu langwierigen Auseinandersetzungen. Oftmals gerät das Finanzierung des Projektes in Gefahr. Unterlegene Anbieter können schließlich Rechtmittel nutzen, um aus strategischen Marktgründen den Vertragsschluss mit dem Wettbewerber zu verhindern. Trotz aller berechtigten Kritik ist daher eine Einhaltung des normierten Vergabe-Verfahrens dringend anzuraten.

 

Was will diese Site?

Hier sollen daher im Sinne eines Portals Informationen über Vergabe-Verfahren bereitgestellt werden, auf anderweitig verfügbare Informationen hingewiesen werden und schließlich auf mit dem Thema befasste Anwälte, Organisationen und Verbände hingewiesen werden.

 

Was kann im Vergabeverfahren durchgesetzt werden?

Hier gibt es grundsätzlich zwei Wege: Erstens können einzelne unwirksame Bedingungen durch die benachteiligte Partei im Einzelfall gerügt werden. Im Vergaberecht bestehen aber sehr kurze Fristen. Auf diese ist zu achten. Zweitens können Vergabekammern und dann später Gerichte angerufen werden, um die Einhaltung des Vergabe-Rechts zu erzwingen.

 

Wie gliedert sich der Themenbereich dieser Site?

Auf dieser Site finden Sie Auszüge aus Gesetzestexten, Arbeithilfen (für deren rechtliche Zulässigkeit hier allerdings keine Haftung übernommen wird), Links zu Vergabekammern, die meist Entscheidungen zum Vergabe-Verfahren anbieten, eine Literaturliste für spezielle Fragen (i. d. R. für Juristen), eine Anwaltsliste - falls Sie professionellen Rechtsrat suchen.

Zu den einzelnen Bereichen gelangen Sie über die

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