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Vergabe-Verfahren.de ist eine anwaltliche Seite über die öffentliche Auftragsvergabe, Nachprüfungsverfahren der Vergabekammern und der Gerichtsverfahren. Mit Auszügen aus Gesetzestexten des
GWB und Vergabeverordnung (VgV), Entscheidungen der Vergabekammern und Urteilen, Hinweisen zur Fachliteratur und weiteren kostenlosen und nützlichen Informationen zum Thema Vergabe-Verfahren.
Normen (Gesetze, Verordnungen, etc.) Hier finden Sie Auszüge aus dem Text Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil IV, Vergabeverordnung (VgV)
und - zur Zeit noch in Vorbereitung - der Teile der Verdingungsordnungen für Bauleistungen (VOB). Arbeitshilfen Hier finden Sie Mustertexte und Links zu Mustertexten. Diese sind
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Urteile und sonstige Entscheidungen Hier finden sie kurze Zusammenfassungen der Rechtsprechung der Gerichte und sonstigen Entscheidungen der Vergabekammern zu zahlreichen Fragen des Vergabe-Verfahrens.
Die Entscheidungen zu neuen Themen sind meist maßgeblich und richtungsweisend auch für die übrige Rechtsprechung und Rechtsanwendung. Links Erschließen Sie sich zielgerichtet zahlreiche Quellen aus der Online-Welt
des Vergaberechts durch die kommentierte Linksammlung. Rubriken sind: Ausschreibungen
,
Vergabestellen, Auftragsberatungsstellen (ABSt), Vergabekammern,
Gerichte, Vergaberechtsinformationen
(insb. in Europa) und schließlich “Sonstiges” - wie Politische Initiativen und Public Private Partenrship (PPP). Weitere Links finden Sie unter Arbeitsmittel
, Normen des Vergaberechts.
Literatur Diese Seite bietet die Gelegenheit, vertiefende Informationen zu erlangen. Bitte beachten Sie: Die meisten angegebnen Titel sind von Juristen für Juristen
geschrieben. Auch wenn Vergabe-Recht eine sehr spezielle Materie ist, so ist Rechtsprechung und Literatur für Laien meist ungeeignet oder kann ohne Hintergrundwissen nur unzureichend bewertet werden. Anwaltsliste
hier finden Sie anwaltlichen Rat in Rechtsfragen. Anwälte, die hier eingetragen sind, haben sich in der Regel selbst um diese Eintragung bemüht. Wir können leider keine Gewähr dafür bieten, dass diese
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